Leerer Tank, leerer Akku: So heftig sind die Strafen

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Die Reichweite eines Autos ist endlich, egal ob es mit Sprit oder Energie aus einer Batterie betrieben wird. Neigt sich die mitgeführte Reserve dem Ende zu, ist es an der Zeit nachzutanken oder nachzuladen. Reserveleuchten oder Reichweitenanzeigen machen den Fahrer schon früh darauf aufmerksam, für Nachschub zu sorgen.
Dennoch kommt es immer wieder zu Liegenbleibern, die die Reserven falsch eingeschätzt haben oder von unerwarteten Verkehrssituationen wie einem Stau überrascht wurden. Wer ohne Treibstoff – egal ob es sich dabei um Sprit oder elektrische Energie handelt – riskiert ein Verwarnungsgeld. Denn Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht vor, dass Kraftfahrer vor Fahrantritt dafür sorgen müssen, dass sich der Wagen in einem verkehrstüchtigen Zustand befindet. Dazu gehört auch, dass ausreichend Treibstoff im Tank oder der Akku ausreichend geladen ist.
Wen es innerorts oder auf der Landstraße erwischt, der hat die Möglichkeit, das Auto auf einen Parkplatz oder in einen Feldweg zu schieben, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden. Bleibt das Fahrzeug jedoch auf der Fahrbahn liegen, sieht die Polizei dies als Verkehrsgefährdung an. Dann muss der Fahrzeugführer mit einem Bußgeld von 30 Euro wegen Verkehrsgefährdung rechnen. Bei einem leeren Tank geht die Polizei von einem Eigenverschulden aus.
Passiert das Missgeschick auf einer Kraftfahrtbundesstraße oder der Autobahn, dann kann es teuer werden. Allein das Halten kann mit einem Bußgeld von 35 Euro belegt werden. Wer länger als drei Minuten steht, parkt. Dann wird ein Bußgeld von 70 Euro fällig. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg. Stellt die Polizei eine Gefährdung fest, klettert das Bußgeld auf 85 Euro. Kommt es in Folge gar zu einem Unfall, werden 105 Euro fällig. Zusätzlich kann die eigene Fahrzeugversicherung den Verursacher im Nachhinein in Regress nehmen, wenn grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz unterstellt werden kann.
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