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Auto - Recht. Darf man mit einer unbenutzten Anhängerkupplung fahren?

Auto - Recht. Darf man mit einer unbenutzten Anhängerkupplung fahren?

Wer mit dem Wohnwagen in den Urlaub fährt, einen Anhänger besitzt oder mit dem Boot ans Meer fahren möchte, braucht eine Anhängerkupplung. Sogar ein Fahrradträger lässt sich daran befestigen. Immer wieder kursieren Gerüchte, dass das Fahren mit dieser Kugel ohne Anhängerkupplung illegal sei. Wie lauten die Vorschriften? Diese Frage stellten wir dem Kfz-Rechtsanwalt Jean-Baptiste Le Dall.

  • „Die Verwendung von Abschlepphaken ist selbstverständlich in der Straßenverkehrsordnung vorgesehen. Artikel R317-23 legt die Regeln für Abschlepphaken fest“, erklärt unser auf Straßenverkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt, Maître Jean-Baptiste Le Dall. Foto Adobe Stock
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„Die Verwendung von Abschleppstangen ist selbstverständlich in der Straßenverkehrsordnung vorgesehen. Artikel R317-23 legt die Regeln für das Abschleppen fest“, erklärt unser auf Straßenverkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt, Maître Jean-Baptiste Le Dall.

Was sagt das Gesetz?

„Alle Kraftfahrzeuge und Anhänger, mit Ausnahme von landwirtschaftlichen oder öffentlichen Maschinen, müssen so konstruiert sein, dass im Falle einer Kollision das Verletzungsrisiko sowohl für die Insassen des Fahrzeugs als auch für andere Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich gehalten wird. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften droht eine Geldstrafe dritter Klasse“, erklärt Maître Le Dall. Das entspricht einer Geldstrafe von 68 Euro. „Selbstverständlich kann die Stilllegung von Fahrzeugen angeordnet werden, die gegen diese Vorschriften verstoßen“, erklärt Maître Le Dall.

Müssen Sie den Ball zerlegen?

„In diesem Punkt ist die Sache ganz klar, denn es gibt keinerlei Vorschriften, die Sie dazu verpflichten, die Anhängerkupplung oder die Kugel von Ihrem Fahrzeug abzunehmen, wenn Sie sie nicht benutzen. Außerdem ist zu beachten, dass, abgesehen von einigen Systemen, die dies erlauben, die meisten Anhängerkupplungen fest montiert sind und nicht abgenommen werden können. Es gibt also keine Verpflichtung, dies zu tun, wenn Sie nicht schleppen“, erklärt Maître Le Dall.

Foto Adobe Stock

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„Sie können haftbar gemacht werden, wenn Sie ein anderes Fahrzeug beschädigen oder eine Person verletzen“, erklärt Maître Le Dall. „Stellen Sie sich vor, ein Fußgänger könnte sich an Ihrer Anhängerkupplung das Bein brechen.“

„Denken Sie abschließend an eine selbstverständliche Regel: Die Anhängerkupplung darf Ihr Nummernschild nicht verdecken. Wenn Ihr Nummernschild nicht lesbar ist, kann Ihnen ein Bußgeld drohen“, erklärt Maître Le Dall.

Andererseits haften Sie, wenn Sie ein anderes Fahrzeug beschädigen oder eine Person verletzen“, erklärt Maître Le Dall.

Wir verwenden zugelassene Geräte

„Anhängerkupplungen hingegen erfüllen zahlreiche Normen und Zulassungen. Die Regel ist natürlich, sich für die Montage einer Anhängerkupplung an Ihrem Fahrzeug an einen Fachmann zu wenden. Bedenken Sie, dass manche Fahrzeuge nicht für die Anbringung einer Anhängerkupplung ausgelegt sind“, ergänzt Maître Le Dall.

Le Progres

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