Versicherungspflicht für mehrere Fahrzeuge. E-Bikes inklusive?

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Drei Monate nach Verabschiedung des Gesetzes wird die Kfz-Haftpflichtversicherung für einen größeren Kreis von Kraftfahrzeugen verpflichtend . Dies beginnt morgen, am 20. Juni.
Das Diplom ist „ anwendbar auf die Nutzung aller Kraftfahrzeuge, die für den Verkehr auf dem Land bestimmt sind , sich nicht auf Schienen bewegen und durch eine mechanische Kraft angetrieben werden , sowie deren Anhänger, auch wenn sie nicht angekuppelt sind“.
Es wird festgelegt, dass nur Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit über 25 km/h oder einem maximalen Nettogewicht über 25 kg und einer Höchstgeschwindigkeit über 14 km/h versicherungspflichtig sind.
Was bedeutet das? Laut dem portugiesischen Automobilclub können Fahrzeuge wie Fahrräder oder Elektroroller, die die definierten Merkmale erfüllen, ab morgen einer obligatorischen Haftpflichtversicherung unterliegen . Rollstühle von Menschen mit körperlichen Behinderungen sind davon ausgenommen.
MUBI – der Verband für urbane Mobilität mit dem Fahrrad – berichtet jedoch, dass die portugiesische Fassung der Richtlinie, die der ursprünglichen Gesetzgebung zugrunde lag, nach Mitteilung an die europäischen Institutionen geändert wurde. Diese Änderung regelt den Geltungsbereich ausschließlich mechanisch angetriebener Fahrzeuge . MUBi führt jedoch weiter aus, dass die portugiesische Regierung die nationale Gesetzgebung noch nicht geändert habe. Wäre dies der Fall, bestünde keine Versicherungspflicht für Elektro- und Lastenfahrräder.
Die für diese Fahrzeuge geltenden Vorschriften sind identisch mit den bereits für Pkw und Motorräder geltenden Vorschriften. Die Gesetzesänderung erfolgte im Anschluss an die Umsetzung einer europäischen Richtlinie.
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