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ANSR stellt klar, dass für Roller keine Versicherungspflicht gilt

ANSR stellt klar, dass für Roller keine Versicherungspflicht gilt

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Für Elektroroller , Segways und Hoverboards „ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung als Voraussetzung für die Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr nicht erforderlich“, heißt es in einer Mitteilung der ANSR an Lusa.

Die Klarstellung der ANSR erfolgt, nachdem die PSP angekündigt hatte, ab Freitag die Haftpflichtversicherung für Elektroroller, E-Scooter, Segways und Hoverboards zu überprüfen. Diese Verpflichtung ist in der Gesetzesverordnung zur Umsetzung der Gemeinschaftsrichtlinie über die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung vorgesehen.

Laut ANSR gilt dieses Gesetzesdekret, das am Freitag in Kraft tritt, „für den Verkehr aller Kraftfahrzeuge, die für den Landverkehr bestimmt sind, sich nicht auf Schienen bewegen, durch eine mechanische Kraft angetrieben werden und deren Anhänger, auch wenn sie nicht angekoppelt sind“, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 Kilometer pro Stunde oder deren maximales Nettogewicht 25 kg und deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 14 Kilometer pro Stunde übersteigt“, und das Dekret gilt nicht „für Rollstühle, die ausschließlich für Menschen mit körperlichen Behinderungen bestimmt sind“.

Auf die Frage von Lusa, um welche Fahrzeugtypen es sich handelt, machte ANSR keine Angaben, um welche.

Die Verkehrssicherheitsbehörde betont, dass alle Fahrzeuge, die „im Straßenverkehr als Fahrräder gelten, von diesem Gesetzesdekret ausgenommen sind. Das bedeutet, dass ihre Zulassung zum Verkehr auf öffentlichen Straßen weder vom Abschluss einer Haftpflichtversicherung noch vom Besitz eines Führerscheins durch den Fahrer abhängt.“

Die ANSR betont außerdem, dass Roller oder Kraftfahrzeuge mit einem Elektromotor, „der eine maximale Dauerleistung von mehr als 0,25 kW hat oder eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 Kilometern pro Stunde erreicht, nicht für den Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sind, da weder ihr Verkehrsregime noch ihre technischen Merkmale bisher definiert wurden und dies noch Gegenstand einer Verordnung sein muss“.

Unterdessen teilte eine Quelle aus der PSP Lusa mit, dass die Polizei für öffentliche Sicherheit sich an die Auffassung der ANSR halten werde, da es sich bei ihr um die Verwaltungsbehörde handele, aber die Verkehrssicherheitsbehörde um Klarstellungen bitten werde, um die Rechtsauslegung in dieser Angelegenheit zu konsolidieren.

Lesen Sie auch: Elektroroller. Ab morgen ist eine Versicherung Pflicht

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