Blaue Linien: Wenn Sie nicht für das Parken bezahlen

Das Parken auf blau markierten Parkplätzen ist während der auf den Schildern in der Nähe des Parkautomaten angegebenen Zeiten gebührenpflichtig. Unter bestimmten Umständen kann die Gebühr jedoch erlassen werden. Fahrzeuge, die von Menschen mit Behinderungen gefahren werden oder diese transportieren und über eine gültige Genehmigung verfügen, können auf blau markierten Parkplätzen sowie auf ausgewiesenen gelb markierten Parkplätzen mit entsprechender Beschilderung jederzeit kostenlos parken. Diese Regelung gilt seit dem Infrastrukturdekret von 2021 in ganz Italien.
Es gibt auch Ermäßigungen für Fahrer von Elektro- oder Hybridautos, die von Stadt zu Stadt unterschiedlich sind. In Rom parken Hybrid- und Elektroautos kostenlos auf allen blauen Parkplätzen, die von Atac verwaltet werden. Um eine Geldstrafe zu vermeiden, müssen Sie das Nummernschild Ihres Fahrzeugs auf dem Portal Roma Mobilità registrieren. In Mailand können Elektro- und Hybridautos mit einem CO2-Ausstoß unter 50 g/km bei der Gemeinde eine kostenlose Parkerlaubnis beantragen. In Neapel haben Hybrid- und Elektroautos Anspruch auf eine jährliche Parkerlaubnis mit ermäßigtem Tarif für alle blau markierten Parkplätze . Die Kosten variieren je nach ISEE-Klasse des Antragstellers: Unter 5.000 € ist das Parken kostenlos, Klasse B (bis 16.750 €) zahlt 50 €, Klasse C (25.750 €) zahlt 100 € und Klasse D (über 25.751 €) zahlt 150 €.
Für alle anderen Städte und Gemeinden finden Sie die Regeln auf den offiziellen Websites. In der Regel haben Anwohner und Einwohner mit Wohnsitz in Luxemburg Anspruch auf kostenlose oder ermäßigte Parkausweise für ein oder mehrere Fahrzeuge. Die Einzelheiten können je nach Unternehmen oder Gemeinde, die die kostenpflichtigen Parkplätze verwaltet, variieren. Wer keinen Anspruch auf kostenloses Parken oder Parkausweis hat, muss immer die entsprechende Gebühr für die Zeit entrichten, die sein Auto innerhalb der blauen Linien parkt. Wenn die Linien nicht sichtbar sind, der Parkautomat nicht funktioniert oder die Zahlung per EC-Karte nicht möglich ist, kann eine Geldstrafe beim Friedensrichter oder Präfekten angefochten werden.
La Gazzetta dello Sport