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Auto. Warum kann man für lautes Musikhören im Auto eine Geldstrafe bekommen?

Auto. Warum kann man für lautes Musikhören im Auto eine Geldstrafe bekommen?

Viele von uns hören gerne Musik im Auto. Ein angenehmes Erlebnis, bei dem man einige Grundregeln nicht vergessen sollte. Darf man im Auto laut Musik hören? Darf man Kopfhörer oder Ohrhörer benutzen, um seinem Lieblingssänger zuzuhören? Diese Fragen stellten wir dem Automobilanwalt Jean-Baptiste Le Dall.

Bei zu hoher Lautstärke drohen Geldbußen. Foto: Adobestock

Bei zu hoher Lautstärke drohen Geldbußen. Foto: Adobestock

„Fahrzeuge sind mit Autoradios ausgestattet und selbstverständlich hat jeder Fahrer das Recht, Musik zu hören.“ Aber Vorsicht, Artikel R412-6 der Straßenverkehrsordnung besagt: „Jeder Fahrer muss jederzeit in der Lage sein, alle von ihm geforderten Manöver bequem und ohne Verzögerung durchzuführen.“

„Wenn die Polizei der Ansicht ist, dass die Lautstärke Sie am Fahren und Hören hindert, kann Ihnen eine Geldstrafe auferlegt werden“, fügt Maître Le Dall hinzu. „Sie könnten eine Geldstrafe zweiter Klasse von 35 Euro erhalten.“

Der Lärm

„Auch wenn Strafen selten sind, können die Behörden Sie bei zu hoher Lautstärke mit einer Geldstrafe belegen. Dabei handelt es sich um eine Störung. Wenn die Lautstärke Menschen mitten in der Nacht beim Schlafen stört oder eindeutig zu hoch ist, um eine Störung zu verursachen, können Sie aus diesem Grund mit einer Geldstrafe belegt werden“, erklärt unser Anwalt, Maître Le Dall. Aber das ist noch nicht alles.

Sobald Sie Ihr Handy berühren, drohen Ihnen Geldstrafen. Foto: Adobestock

Sobald Sie Ihr Handy berühren, drohen Ihnen Geldstrafen. Foto: Adobestock

„Heutzutage sind fast alle Neufahrzeuge mit Android Auto oder Apple CarPlay ausgestattet. Mit diesen praktischen Funktionen können Sie im Auto Musik über Ihr Telefon oder eine Streaming-App hören. Achten Sie jedoch darauf, Ihr Mobiltelefon während der Fahrt nicht zu benutzen. Die Polizei weiß nicht, ob Sie telefonieren oder nicht. Denken Sie daran, dass die Nutzung eines Mobiltelefons in der Hand mit einer Geldstrafe von 135 € und dem Verlust von drei Punkten in Ihrem Führerschein geahndet wird“, sagt Maître Le Dall.

Herr Jean-Baptiste Le Dall/Foto Amélie Marzouk

Herr Jean-Baptiste Le Dall/Foto Amélie Marzouk

„Das Tragen von Kopfhörern während der Fahrt ist strengstens verboten. Genauer gesagt: Unabhängig davon, ob über die Ohrhörer oder Kopfhörer Ton abgespielt wird oder nicht, wird eine Geldstrafe verhängt. Das Tragen von Kopfhörern oder anderen Abhörgeräten ist verboten. Unabhängig davon, ob Sie Musik hören oder telefonieren, ist die Strafe dieselbe“, ergänzt Maître Le Dall.

„Dieser Verstoß wird mit einer Geldbuße der Klasse 4 in Höhe von 135 Euro sowie dem Verlust von drei Punkten in Flensburg geahndet. Es handelt sich um dasselbe Vergehen wie das Halten des Handys während der Fahrt“, erklärt unser Anwalt.

Le Progres

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