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Luis Miguel, Experte für Fahrzeugverkäufe: „Wenn der Vorbesitzer eines Fahrzeugs Steuern schuldet, können Sie den Namen nicht ändern.“

Luis Miguel, Experte für Fahrzeugverkäufe: „Wenn der Vorbesitzer eines Fahrzeugs Steuern schuldet, können Sie den Namen nicht ändern.“

Judith R. Iglesias

Einer der ersten Schritte beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist der Eigentümerwechsel. Zuvor ist es jedoch wichtig, die geltenden Vorschriften zu prüfen, um Probleme zu vermeiden, da nicht alle Fahrzeuge übertragbar sind. In diesem Zusammenhang legt die Generaldirektion für Verkehr ( DGT ) fest, dass jedes Fahrzeug „zugelassen und mit den örtlichen Steuern und Bußgeldern sowie allen anderen Verpflichtungen (Dokumentation, Pflichtversicherung, regelmäßige Inspektionen, TÜV, Wartungszustand usw.) auf dem neuesten Stand sein muss“.

„Seien Sie hier sehr vorsichtig, denn das kann Ihnen passieren, und das möchte ich nicht“, beginnt Fahrzeugverkaufsexperte Luis Miguel in einem Video, das er auf seinem TikTok-Profil geteilt hat. „Stellen Sie sich vor, jemand möchte ein Auto kaufen und muss Steuern zahlen. Vor einigen Jahren konnte er die letzte Rate bezahlen und den Namen auf dem Auto ändern. Jetzt ist das nicht mehr möglich.“ Wie Carwow Spain berichtet, „muss der Besitzer beispielsweise für den Eigentümerwechsel die Steuer auf Kraftfahrzeuge (IVTM), auch bekannt als Kfz-Steuer, bezahlt haben.“

Wenn für das Fahrzeug noch Zahlungen ausstehen, kann die Übertragung erst abgeschlossen werden, wenn die Schulden vollständig beglichen sind. Die digitale Plattform empfiehlt, „vor Beginn des Vorgangs einen Bericht bei der DGT (Generaldirektion für Verkehr) anzufordern, um sicherzustellen, dass keine ausstehenden Gebühren bestehen.“ Sobald dies erledigt ist und alle Fahrzeugpapiere in Ordnung sind, dauert der Vorgang nicht länger als fünf bis sieben Werktage.

„Wenn Sie auf einen solchen Fall stoßen, gehen Sie unbedingt zum Autobesitzer, zahlen Sie die letzte Steuer, und dann können Sie den Namen des Fahrzeugs ändern“, schließt Luis Miguel in den sozialen Medien, wo er über eine Million Follower hat. „Vor allem müssen Sie als Käufer bestätigen, dass das Fahrzeug frei von Pfandrechten ist“, fügt der Königliche Automobilclub von Spanien ( RACE ) hinzu.

Käufer eines Gebrauchtwagens hingegen, die ihre finanziellen Verbindlichkeiten übertragen möchten, können dies laut DGT in weniger als 30 Tagen tun. „Vor Abschluss der Eigentumsübertragung müssen Sie außerdem die Zahlung, Befreiung oder Nichtpflicht zur Grunderwerbsteuer nachweisen“, erklärt die DGT.

Immer mehr Menschen entscheiden sich für den Kauf eines Gebrauchtwagens, der deutlich günstiger ist.
Immer mehr Menschen entscheiden sich für den Kauf eines Gebrauchtwagens, der deutlich günstiger ist. iStockphoto

Die Übertragung des Fahrzeugbesitzes kann auf zwei Arten erfolgen: online oder persönlich. Wie die DGT mitteilt, muss in beiden Fällen die entsprechende Gebühr entrichtet und die entsprechende Quittung vorgelegt werden. Wird der Vorgang online durchgeführt, muss sich der Interessent außerdem mit seiner elektronischen ID oder dem Cl@ve-System anmelden und den von Käufer und Verkäufer vollständig unterzeichneten Vertrag sowie das digitale Dokument vorlegen, das die Zahlung der Grunderwerbsteuer oder gegebenenfalls deren Befreiung belegt.

Auch bei einer persönlichen Namensänderung müssen Sie den Antrag auf einem amtlichen Formular ausfüllen und den Vertrag, den Ausweis des Käufers, einen Zahlungsnachweis mit Angaben zur erworbenen Steuer sowie eine Kopie der Grunderwerbsteuer (Formular 620/621) einreichen.

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