Die DGT warnt Autofahrer vor Fußgängerüberwegen: Parken Sie am besten nicht zu nah und halten Sie niemals auf dem Zebrastreifen an, da Fußgänger sonst gezwungen sind, außen über die Straße zu gehen.

Nuria Virginia Martín
Das Überqueren eines Fußgängerüberwegs sollte eine sichere Angelegenheit sein. Doch laut der Generaldirektion für Verkehr (DGT) ist er zu einem kritischen Punkt im Straßennetz geworden. Zwischen 2014 und 2023 wurden 1.047 Menschen an diesen Übergängen tödlich verletzt, die ironischerweise zum Schutz von Fußgängern errichtet wurden . Und in 87 % der Fälle begingen die Überquerenden keinerlei Verstöße.
Die Tragödie liegt nicht nur in den Zahlen, sondern in den alltäglichen Vorkommnissen. In dem, was sich wiederholt. Autofahrer, die nicht langsamer fahren, die nicht mit einem Zebrastreifen rechnen, die auf dem Zebrastreifen anhalten oder direkt am Rand parken und so ihren Sichtwinkel einschränken. Diese schlechten Praktiken machen Fußgängerüberwege zu stillen Fallen.
Um diese Unfallserie einzudämmen, arbeitet die DGT an der Aktualisierung der Allgemeinen Straßenverkehrsordnung. Eine der wichtigsten Änderungen ist das Verbot von Straßenmobiliar und das Parken von Fahrzeugen im Umkreis von sechs Metern eines Fußgängerüberwegs, wenn der Bürgersteig mit der Außenkante des Parkstreifens verläuft. Liegt er davor, beträgt die Einschränkung drei Meter.

Wie Marta Martínez Cámara, Leiterin des Überwachungsbereichs der stellvertretenden Verkehrsdirektion der DGT, in Erklärungen gegenüber dem Magazin für Verkehr und Straßensicherheit erklärte, besteht das Ziel darin, „die Sicherheit der Fußgänger und insbesondere der Schwächsten wie Minderjähriger, älterer Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität zu verbessern und sicherzustellen, dass keine Hindernisse die Fahrzeuge daran hindern, sie mit ausreichender Vorwarnung zu erkennen, um anzuhalten.“
Damit soll die typische Szene vermieden werden, in der ein geparktes Auto ein Kind oder eine ältere Person blockiert, die gerade die Straße überqueren möchte.
Diese verbesserte Sicht ist nichts Neues, wird aber bald nicht mehr nur eine Empfehlung sein, sondern gesetzlich vorgeschrieben werden. Diese Maßnahme kann auch auf Garagenausfahrten und Abbiegevorgänge mit toten Winkeln ausgeweitet werden.

Die Daten des Nationalen Observatoriums für Verkehrssicherheit sind erschütternd: Bei einer Kollision mit 50 km/h liegt die Todeswahrscheinlichkeit bei 80 Prozent. Bei 30 km/h sinkt dieses Risiko auf 10 Prozent. Daher haben viele Städte seit Mai 2021 sogenannte „30 Cities“ eingeführt, die die Geschwindigkeit auf einspurigen Straßen in jede Richtung begrenzen.
In den ersten drei Jahren dieser Regelung konnte die Zahl der tödlichen Fußgängerunfälle in städtischen Gebieten um 16 % gesenkt werden. Doch Geschwindigkeitsreduzierung allein reicht nicht aus. Die Verkehrsflächen müssen neu gestaltet werden, um Fußgängern eine neue Rolle zu geben. Zebrastreifen sind nach wie vor ein Symbol der Unterordnung. Fußgänger müssen den Bürgersteig verlassen, warten und sich anpassen. Die Stadt ist für Autos konzipiert, nicht für Menschen.
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