Die Staatsduma hat in erster Lesung Änderungen des Strafgesetzbuches zur Verschärfung der Strafen für Trunkenheit am Steuer beschlossen.


Bei einer Sitzung am 25. Mai verabschiedete die Staatsduma in erster Lesung Änderungen des Strafgesetzbuches zur Verschärfung der Strafen für Trunkenheit am Steuer, berichtet TASS.
Es handelt sich um vom Innenministerium vorbereitete Änderungen des Artikels 264.1 des Strafgesetzbuches, die Sanktionen für Fahrer vorsehen, die zuvor wegen Trunkenheit am Steuer (oder der Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung) gemäß dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (CAO) bestraft wurden und den Status „einer Verwaltungsstrafe unterliegen“ haben.
Die geltende Gesetzgebung sieht vor, dass ein solcher Fahrer, der innerhalb eines Jahres erneut betrunken erwischt wird, strafrechtlich verfolgt wird. Das Gericht kann eine Geldstrafe von 200.000 bis 300.000 Rubel verhängen, den Täter zu einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren schicken oder eine andere Strafe verhängen. Die Änderungen sehen strengere Sanktionen für Personen vor, die bereits nach Artikel 264.1 verurteilt wurden. Dazu gehören eine Geldstrafe von bis zu 500.000 Rubel, Besserungsarbeit von bis zu zwei Jahren, Zwangsarbeit von bis zu drei Jahren und Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Die Notwendigkeit dieser Änderungen begründete das Innenministerium damit, dass die aktuelle Fassung von Artikel 264.1, die 2014 in das Strafgesetzbuch aufgenommen wurde, nicht zur Bekämpfung von Trunkenheit am Steuer beiträgt. So wurden von allen im Jahr 2020 nach diesem Artikel bestraften Personen 20 % erneut verurteilt (2018: 10 %, 2019: 15 %). In Udmurtien lag dieser Wert bei 49 %, in der Region Murmansk bei 30 %. In der Region Kaliningrad wurde der Fahrer viermal nach diesem Artikel verurteilt.
Der Anwalt und Aktivist der Bewegung „Wahlfreiheit“, Sergej Radko, bezeichnete die vom Innenministerium vorgeschlagenen Änderungen als „bedingte Verschärfung“ und wies darauf hin, dass die Gerichte bei Erstverurteilungen nach Artikel 264.1 keine Haftstrafen mehr verhängen können, da Straftaten nach diesem Artikel derzeit als geringfügige Straftaten gelten. Radko wies darauf hin, dass das Innenministerium vorgeschlagen habe, Straftaten nach Artikel 264.1 des Strafgesetzbuches in die Kategorie „mittelschwer“ einzustufen, um den Richtern mehr Handlungsfreiheit zu geben. Dieser Vorschlag wurde jedoch verworfen.
Die vom Justizministerium vorbereitete Neufassung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sieht auch Änderungen bei den Strafen für Trunkenheit am Steuer vor. Der Entwurf sieht insbesondere die Einführung einer Kaution von 30.000 Rubel für das einem betrunkenen Fahrer abgenommene Auto sowie in einigen Fällen die Beschlagnahme des Fahrzeugs ohne Rückgaberecht vor.
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