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Dieselgate-Fall bleibt ungeklärt. Gericht hebt Vergleichsentscheidung auf

Dieselgate-Fall bleibt ungeklärt. Gericht hebt Vergleichsentscheidung auf

Zehn Jahre später sorgt der Skandal um die Manipulation der Abgaswerte von Volkswagen – bekannt als „Dieselgate“ – noch immer für Aufsehen. Nun hat das oberste deutsche Berufungsgericht ein Urteil einer Vorinstanz aufgehoben.

In einer Stellungnahme gibt der Bundesgerichtshof die Aufhebung einer Entscheidung bekannt, mit der eine Vereinbarung von Volkswagen über den Haftpflichtversicherungsschutz für ehemalige Führungskräfte bestätigt wurde .

Dort wurde vereinbart, dass das Oberlandesgericht den Fall erneut verhandeln und entscheiden muss . Es geht um die Anfechtung von Haftungsvereinbarungen mit zwei ehemaligen Geschäftsführern durch Gesellschafter.

Die Hauptversammlung von Volkswagen hatte der Vereinbarung im Juli 2021 zugestimmt. Sie sah Zahlungen in Höhe von 11,2 Millionen Euro an den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn und 4,1 Millionen Euro an den ehemaligen Audi-Vorstand Rupert Stadler vor . Die Versicherer erklärten sich zudem bereit, 270 Millionen Euro zu zahlen.

Auf diese Weise wollte das Unternehmen seine zivilrechtliche Haftung in diesem Fall klären. Die interne Untersuchung kam zu dem Schluss, dass beide im Zusammenhang mit dem Abgasskandal fahrlässig gehandelt hatten.

Anlegerschutzverbände fechten die Entscheidung jedoch als Aktionäre an. Sie halten die Beschlüsse für nichtig bzw. anfechtbar, da sie bestimmte gesetzliche Anforderungen – wie etwa die Sperrfrist oder den Verstoß gegen das „Verbot der Kapitalrückzahlung an die Aktionäre“ – nicht erfüllten. Dies gilt auch für die betroffenen ehemaligen Vorstandsmitglieder.

Gericht stellt fest, dass die Informationen unzureichend waren

Zuvor war die Klage der Kläger vor einem Landgericht abgewiesen worden, die Berufung wurde vor dem Berufungsgericht zurückgewiesen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs gibt den Ansprüchen der Kläger nun statt.

Über die finanzielle Situation der betroffenen ehemaligen Geschäftsführer werden keine ausreichenden Angaben gemacht, so dass keine Aussage darüber möglich sei, „inwieweit etwaige Verbindlichkeiten durch das Vermögen der ehemaligen Geschäftsführer gedeckt werden könnten“.

Und weiter heißt es: „Der Bundesgerichtshof konnte nicht verlässlich feststellen, ob die im Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat getroffene Annahme im Lichte der in der Hauptversammlung gegebenen Informationen ausreichend erläutert wurde.“

Festnahmen und Millionenstrafen

Im Jahr 2015 wurde der Abgasskandal im Volkswagen-Konzern bekannt. Seitdem wurden Strafzahlungen in Höhe von über 32 Milliarden Euro geleistet. Rupert Stadler wurde zudem zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 1,1 Millionen Euro verurteilt.

Martin Winterkorn steht in Deutschland noch immer vor Gericht. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft. Sein Gesundheitszustand machte jedoch eine Aussetzung des Prozesses erforderlich. Im Mai letzten Jahres verurteilte das Landgericht Braunschweig zwei ehemalige Volkswagen-Manager wegen Betrugs zu Gefängnisstrafen und zwei weitere zu Bewährungsstrafen.

Lesen Sie auch: Volkswagen stellt die Produktion in zwei deutschen Werken ein. Hier ist der Grund

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