Nicht verifizierter Blitzer? Das Bußgeld kann annulliert werden.

Die Entwicklung von Verkehrsgerichtsverfahren hat zu einer verstärkten Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Bußgeldern für Geschwindigkeitsüberschreitungen geführt, die mithilfe elektronischer Instrumente verhängt werden. Radarkameras sind dabei die unbestrittenen Protagonisten der automatisierten Verfolgung von Verstößen. Die Rechtsgültigkeit eines Bußgeldes auf Grundlage elektronischer Erfassung erfordert jedoch ein wesentliches Element: die Kalibrierung des Geräts. Fehlt diese, kann das Bußgeld wegen mangelnder Rechtsgültigkeit für ungültig erklärt werden.
Die Position des Kassationsgerichts und der Grundsatz der technischen ZuverlässigkeitDer Kassationsgerichtshof legte mit Urteil Nr. 113 aus dem Jahr 2015 fest, dass alle Radarkameras regelmäßigen technischen Überprüfungen unterzogen werden müssen, um ihre Zuverlässigkeit und Rechtsgültigkeit zu gewährleisten. Das Prinzip dieser Regelung ist einfach: Ein Bürger kann nur dann mit einer Geldstrafe belegt werden, wenn der Verstoß mit wissenschaftlich zuverlässigen und ordnungsgemäß zertifizierten Geräten festgestellt wurde. Andernfalls ist die automatische Verhängung einer Geldbuße nicht zu erwarten.
Mehrere Urteile unterer Gerichte bestätigten die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. In den Gerichten von Frosinone, Pavia, Savona und Neapel gaben Richter den Einsprüchen von Autofahrern statt, die das Fehlen zertifizierter Kalibrierungs- oder technischer Prüfberichte für ihre Erkennungsgeräte nachwiesen. In einigen Fällen wurden die Behörden zur Erstattung der Anwaltskosten verurteilt.
Ein wenig bekannter Aspekt betrifft die Toleranzen von Geschwindigkeitsmessgeräten. Das Gesetz sieht eine automatische Reduzierung um 5 km/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h und um 5 % bei Geschwindigkeiten darüber vor. In der Praxis muss selbst ein geeichtes Gerät diese Toleranz bei der Berechnung des Bußgeldes berücksichtigen. Ist der reduzierte Wert auf dem Strafzettel nicht oder überhaupt nicht angegeben, hat der Bürger das Recht, das Bußgeld wegen Nichteinhaltung der gesetzlichen Kriterien anzufechten.
Auch der Standort des Radargeräts beeinflusst die Gültigkeit des Bußgeldes. Das Gesetz schreibt vor, dass die Standorte vorab gekennzeichnet, sichtbar und autorisiert sein müssen. Ist das Radargerät versteckt, unkenntlich gemacht oder an Standorten installiert, die nicht im von der Präfektur genehmigten Plan enthalten sind, kann das Bußgeld erlassen werden. Auch die Nichtveröffentlichung der Liste der festen Standorte auf der Website der Präfektur kann einen Verfahrensfehler darstellen.
Der Fall des Frosinone-UrteilsIm Juni 2025 sorgte ein Urteil des Gerichts von Frosinone für Kontroversen: Es hob ein Bußgeld gegen einen Radargerät auf, da der Nachweis einer Funktionsprüfung fehlte. Der Richter entschied, dass eine jährliche Kalibrierung allein nicht ausreiche: Es sei auch der Nachweis erforderlich, dass das Gerät zum Zeitpunkt der Erkennung des Verstoßes funktionsfähig und betriebsbereit war. Der Fall galt als exemplarisch und bekräftigte den Grundsatz, dass ein Bürger nicht ohne unwiderlegbare technische Beweise bestraft werden kann.
Die Folgen auf verfassungsrechtlicher EbeneDas vom Verfassungsgericht festgelegte Prinzip hat den Schutz der Steuerzahler gestärkt. Die Verlässlichkeit von Sanktionen ist ein wesentliches Element der Verwaltungsgesetzmäßigkeit. Anders ausgedrückt: Ein Staat kann keinen Gehorsam verlangen, wenn er nicht als erster Transparenz und Rechtssicherheit respektiert.
Gemeinden, die Radarkameras zur Verkehrssicherheit einsetzen, werden manchmal beschuldigt, diese für rein strafrechtliche oder steuerliche Zwecke zu missbrauchen. Die Rechtsprechung erfordert einen Kurswechsel: Die bloße Installation einer Radarkamera und die Verhängung von Bußgeldern reicht nicht mehr aus. Jeder technische Aspekt, von der Installation bis zur Prüfung, muss dokumentiert werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass das Bußgeld aufgrund mangelnder Sorgfalt als rechtswidrig gilt.
Der Unterschied zwischen Zulassung, Homologation und KalibrierungIn der Praxis wird der Begriff der Gerätezulassung mit dem der Typgenehmigung verwechselt. Tatsächlich wird durch die regelmäßige Kalibrierung festgestellt, ob das Gerät zur Erkennung einer Ordnungswidrigkeit geeignet ist. Selbst wenn der Radargerät vom Ministerium für Infrastruktur und Verkehr zugelassen wurde, ist die Verwaltung von den jährlichen Inspektionen gemäß Ministerialerlass vom 7. August 2017 befreit. Werden diese Kontrollen, insbesondere die Kalibrierung, nicht durchgeführt, kann gegen die Geldbuße vor einem Friedensrichter oder dem Präfekten Berufung eingelegt werden.
Ein weiterer Unterschied besteht zwischen der jährlichen Kalibrierung , die die Genauigkeit des Geräts gemäß den Herstellernormen und UNI-Vorschriften zertifiziert, und der Funktionsprüfung , die die Funktionsfähigkeit und Installation des Geräts überprüft. Letztere muss vom Benutzer des Geräts – in der Regel der örtlichen Polizei – durchgeführt und in einem Logbuch oder Bericht festgehalten werden. Das Nichtdurchführen beider oder auch nur einer Prüfung kann zur Ungültigkeit der Geldbuße führen.
Wann und wie kann Einspruch erhoben werden?Wenn ein Bürger einen Strafzettel wegen Geschwindigkeitsüberschreitung erhält, der von einem Radargerät erfasst wurde, ist zunächst der Inhalt des Strafzettels zu prüfen. Fehlt das Kalibrierungsdatum, der Funktionsnachweis oder zumindest ein Hinweis auf das technische Zertifikat des Geräts, stellt dies einen Verfahrensfehler dar, der zur Ungültigkeit der gesamten Geldbuße führen kann. In diesen Fällen liegt die Beweislast nicht beim Bürger, sondern bei der ausstellenden Behörde, die die Funktionsfähigkeit des Geräts zum Zeitpunkt des Verstoßes objektiv und dokumentarisch nachweisen muss.
Wenn der Fahrer eine Geldstrafe erhält und Sie den Verdacht haben, dass der Radargerät nicht richtig kalibriert war, haben Sie das Recht, innerhalb von 30 Tagen beim Friedensrichter oder innerhalb von 60 Tagen beim Präfekten Einspruch einzulegen. Sie müssen Ihrem Einspruch alle verfügbaren Informationen beifügen: eine Kopie des Strafzettels, einen Antrag auf Dokumenteneinsicht zum Nachweis der Kalibrierung und alle relevanten Präzedenzfälle.
Die geltende Gesetzgebung garantiert das Recht auf Zugang zu Verwaltungsdokumenten . Nach Erhalt einer Geldbuße kann der Fahrer beim Polizeipräsidium oder der zuständigen Behörde eine Kopie des Kalibrierungszertifikats, des Funktionsprüfberichts und aller technischen Dokumente zum Gerät beantragen. Reagiert die Behörde nicht oder verweigert sie den Zugang innerhalb von 30 Tagen, stellt dies einen Verstoß gegen Gesetz 241 von 1990 dar, und es kann ein weiterer Einspruch wegen mangelnder Transparenz eingelegt werden.
Die Rolle des Kalibrierscheins, Inhalte und FristenDas Kalibrierzertifikat muss von einem Accredia-akkreditierten Zentrum oder, sofern autorisiert, vom Gerätehersteller ausgestellt sein. Das Dokument muss Seriennummer, Modell, Prüfdatum, Fehlertoleranz und die Unterschrift des zertifizierenden Technikers enthalten. Es ist zwölf Monate gültig. Wird die Geldbuße nach Ablauf des Zertifikats verhängt, verliert das Verfahren seine technische Grundlage. Daher ist die Anforderung einer Zertifikatskopie im Einspruchsverfahren einer der wirksamsten Schritte.
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