Noch 2 Monate bis zur Pflicht... Achtung, wer noch keine Dashcam gekauft hat

Gemäß der Straßenverkehrsordnung müssen Fahrzeuge der Klassen M2 und M3, die gewerblich zur Personenbeförderung genutzt werden, Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs im Besitz von Gemeinden oder von diesen autorisierte Fahrzeuge, Taxis und Kleinbusse mit einem Kamerasystem und einem Bildaufzeichnungsgerät ausgestattet sein. Mit der am 19. August 2025 im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung wird die Anforderung, dass Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs über ein Ortungs- und Kamerasystem, ein Bildaufzeichnungsgerät und eine Notrufknopfausrüstung verfügen müssen, für Modelle zwischen 2025 und 2023 erst ab dem ersten Prüftermin am 01.01.2026, für Modelle zwischen 2022 und 2018 ab dem 01.01.2027 und für Modelle von 2017 und früher ab dem 01.01.2028 gestellt. NOCH CA. 2 MONATE Die Kamerapflicht für Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxis, Kleinbusse, Busse und Servicefahrzeuge beginnt mit dem neuen Jahr. Bis zu den oben genannten Terminen ist die Installation einer Fahrzeugkamera vorgeschrieben. Andernfalls werden die Fahrzeuge die Inspektion nicht bestehen. WIE VIEL KOSTEN SIE?
Die Preise beginnen bei etwa 2.000 Lira und steigen je nach Qualität und Ausstattung.
ntv




