14.000 Fahrzeuge stehen zum Verkauf! Eine Regelung, die 50 Milliarden Lira einbringen wird, ist in Kraft.

Dies ermöglicht einen schnellen Verkauf der auf Treuhandparkplätzen wartenden Fahrzeuge und trägt so zur Wirtschaftlichkeit dieser schätzungsweise 14.000 Fahrzeuge bei.
Mit der im Rahmen des 9. Justizpakets erlassenen Verordnung wurden die Verkaufsmodalitäten für Fahrzeuge auf Treuhandparkplätzen geregelt, die festgenommen und für den Verkehr gesperrt wurden und von ihren Eigentümern nicht innerhalb von 6 Monaten zurückgegeben oder durchsucht wurden.
Auch das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel veröffentlichte ein Rundschreiben zu diesem Thema, um den Verkaufsprozess zu beschleunigen.
Das Kommuniqué legt die Grundsätze für den Verkauf dieser Fahrzeuge fest. Demnach werden die Besitzer von Fahrzeugen, denen der Verkehr entzogen wurde, von den zentralen und provinziellen Verkehrseinheiten der Generaldirektion für Sicherheit und dem Generalkommando der Gendarmerie benachrichtigt. Fahrzeuge, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum des Entzugs nicht zurückgegeben oder gesucht werden, werden von den Provinzdirektionen für Umwelt, Stadtplanung und Klimawandel in den Provinzen und von den Direktionen für nationales Immobilienwesen in den Bezirken verkauft.
Vor dem Verkauf werden die adressenbekannten Fahrzeughalter über den Verkauf ihrer Fahrzeuge informiert.
Fahrzeuge, die aufgrund eines Berichts der beauftragten Maschinenbauingenieure als Schrott eingestuft werden, werden im Verhandlungsverfahren zu einem Preis, der nicht unter dem vom Ministerium für Industrie und Technologie festgelegten Preis liegt, an Unternehmen verkauft, die über eine Lizenz gemäß der Umweltgenehmigungs- und -lizenzverordnung verfügen.
Fahrzeuge, die aufgrund eines Gutachtens nicht als Schrott eingestuft werden, werden von der Verwaltung verkauft. Für jedes verkaufte Fahrzeug wird ein Verkaufsbeleg ausgestellt, der die technischen Daten, Marke, Modell, Typ, Farbe, Motor- und Fahrgestellnummer sowie die Identifikationsnummer und Adresse des Käufers enthält.
WARNHINWEISE AN FAHRZEUGEN WERDEN ENTFERNTSämtliche Klauseln wie „unverkäuflich“, „nicht übertragbar“, „pfandrechtliches“, „vorläufiges Pfandrecht“ oder „pfandrechtliches Eigentum“ auf verkauften Fahrzeugen werden entfernt. Alle ausstehenden Schulden wie Steuern, Bußgelder oder Prämien werden auf den Vorbesitzer übertragen, und das Eigentum am Fahrzeug geht schulden- und lastenfrei auf den neuen Besitzer über.
Wird der geschuldete Betrag beglichen, wird der Erlös an die Begünstigten ausgezahlt. Sollte ein Restbetrag bestehen, wird der Fahrzeughalter benachrichtigt und darüber informiert, dass der Betrag auf Antrag innerhalb eines Monats ausgezahlt wird.
50 MILLIARDEN LIRA EINNAHMEN AUS 14.000 FAHRZEUGENRasim Uluç, Präsident des Verbands der Treuhänder, Parkplätze und Abschleppunternehmen in Ankara, erklärte, dass die Fahrzeuge auf den Treuhänderparkplätzen herrenlos und in Unfälle verwickelt seien und aufgrund von Beschlagnahmungen, Pfandrechten und Hypotheken nicht innerhalb von sechs Monaten verkauft werden könnten.
Uluç erklärte, dass diese Fahrzeuge jahrelang unbenutzt auf Parkplätzen stehen. „Mit dieser Regelung werden sie, selbst wenn sie mit Pfandrechten, Verpfändungen oder Hypotheken belastet sind, frei von diesen Pfandrechten an ihre neuen Besitzer verkauft. Fahrzeuge ohne Pfandrecht und solche, die sechs Monate lang auf Parkplätzen standen, werden schnell verkauft. Wir gehen davon aus, dass es in der Türkei 14.000 solcher Fahrzeuge gibt, deren Verkauf Einnahmen in Höhe von etwa 50 Milliarden Lira generieren wird. Nach dem Verkauf der Fahrzeuge zieht der Staat die Kraftfahrzeugsteuer ein. Das heißt, die Einnahmen aus dem Verkauf werden auf Steuer-, Park- und Treuhandkonten überwiesen und anschließend an den Fahrzeughalter überwiesen. Sollte innerhalb von fünf Jahren niemand das Geld von diesem Konto einziehen, wird dieser Betrag automatisch als ‚Einnahme‘ in der Staatskasse verbucht“, sagte er.
Uluç erklärte, dass diese Fahrzeuge größtenteils von Schrotthändlern gekauft werden und fügte hinzu:
Alle Materialien eines Autos, mit Ausnahme der Sitze, werden recycelt. Motorblock, Kupferdrähte und Glas können wiederverwendet werden. Diese Fahrzeuge können recycelt und der Wirtschaft wieder zugeführt werden. Wir müssen keine Schrottfahrzeuge mehr aus dem Ausland importieren, um den Rohstoffbedarf der Industrie zu decken. Von dieser Regelung profitieren nicht nur Wirtschaft, Industrie, Öffentlichkeit, Verbraucher und Umwelt, sondern auch die Fahrzeughalter können ihr Fahrzeug schnellstmöglich loswerden.
SÖZCÜ