Seien Sie vorsichtig, wenn Sie diesen Sommer einen solchen Sonnenschutz in Ihrem Auto verwenden: Die DGT könnte Ihnen eine Geldstrafe von bis zu 200 Euro auferlegen.

Nach mehreren Hitzewellen in Spanien in diesem Sommer entscheiden sich viele Autofahrer für den Kauf eines Sonnenschutzes, um zu verhindern, dass die Temperatur im Auto exponentiell ansteigt, wenn das Fahrzeug mehrere Stunden oder Tage auf der Straße geparkt ist.
Solche Sonnenblenden tragen wesentlich dazu bei, dass der Innenraum des Autos nicht zu heiß wird , da die Temperaturen in der Sonne schon mal über 10 Grad steigen können. Bei der Verwendung dieser Sonnenblenden ist jedoch unbedingt auf die Einhaltung der Vorschriften zu achten , da sonst eine Geldstrafe von bis zu 200 Euro drohen kann.
Welche Art von Sonnenschirm stellt einen Verstoß dar?In diesem Fall legt die Allgemeine Straßenverkehrsordnung in Artikel 19 fest, dass „die Glasoberfläche des Fahrzeugs dem Fahrer in jedem Fall eine klare Sicht auf die gesamte Straße ermöglichen muss, auf der er fährt, ohne Beeinträchtigung durch Folien oder Klebstoffe“, d. h. ohne Elemente wie Sonnenblenden, die die Sicht behindern .
Daher gibt es keinen Sonnenschutz, der als solcher verboten ist. Das Fahren mit dem auf der Windschutzscheibe angebrachten Sonnenschutz wird mit einer Geldstrafe geahndet. Kurz gesagt: Sobald wir losfahren, müssen wir diesen Schutz mitnehmen, um Geldstrafen von bis zu 200 Euro zu vermeiden.
Sind getönte Scheiben an einem Auto erlaubt?Die DGT gibt an, dass die Verwendung getönter Scheiben völlig legal ist, sofern sie über die entsprechende Zulassung verfügen. Nach dem Einbau in das Fahrzeug ist eine Zulassungsbescheinigung der Werkstatt, die die Folie eingebaut hat, unbedingt erforderlich. Darüber hinaus muss jede Verbundscheibe zwingend mit einem Identifikationssiegel versehen sein , das der Marke der Werkstatt entspricht, die die Folie eingebaut hat.
Ebenso müssen die Folien den Vorgaben der Allgemeinen Straßenverkehrsordnung (AStVO) in Artikel 19 entsprechen: „Das Fahren mit Klebefolien oder Sonnenschutz auf den Heckscheiben ist nur dann zulässig, wenn das Fahrzeug über zwei Außenrückspiegel verfügt, die den erforderlichen technischen Anforderungen entsprechen.“

Motor- und Mobilitätsredakteur 20 Minuten
Seit seiner Kindheit begeistert er sich für Autos und die Automobilwelt. Er hat einen Abschluss in Journalismus von der Universität Saragossa und einen Master in Informations- und Digitalkommunikationsberatung von derselben Universität. Seit 2023 ist er Autor bei 20 Minutos Motor und konzentriert sich auf Zielgruppen und SEO: Mobilität, DGT-Vorschriften, Wissenswertes, Tipps und mehr.
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