Dies ist das Verkehrszeichen, das nur wenige verstehen und das Ihnen eine Geldstrafe einbringen kann, weil Sie an einer Stelle fahren, wo Sie nicht fahren sollten.

Carlos Nieto
Obwohl die DGT (Generaldirektion für Verkehr) große Anstrengungen unternommen hat, um die Verkehrsschilder verständlicher zu machen , gibt es einige, die immer noch schwer zu verstehen sind. Eines davon ist in Frankreich besonders beliebt, hierzulande jedoch fast unbekannt . Es handelt sich um das Schild auf dem Bild oben in diesem Artikel, das man oft sieht, wenn man sich einer Großstadt nähert . Wahrscheinlich sind Sie schon mehr als einmal darüber gefahren . „Über“ bedeutet, dass nicht alle Verkehrsschilder senkrecht stehen. Es gibt auch Fahrbahnmarkierungen.
Vielleicht haben Sie sich von den Farben verwirren lassen und gedacht, es handele sich um das Emblem des Bundesligavereins Hamburger SV . Doch weit gefehlt. In seiner vertikalen Darstellung erscheint es als weißes rautenförmiges Dreieck auf blauem Grund. In Spanien ist es als vertikales Schild nicht zu finden, wohl aber als Straßenmarkierung.

Dies ist die BUS-HOV-Spurmarkierung (High Occupancy Vehicle), die Sie beispielsweise in der Nähe von Barcelona sehen und benutzen können. Sie zu ignorieren, führt direkt (und besser gesagt) zu einer Geldstrafe von 200 €, da nicht alle Fahrzeuge diese benutzen dürfen. Manche Fahrer haben sogar Puppen auf den Beifahrersitz gestellt, um diese hohe Belegung zu simulieren. Und welche Fahrzeuge dürfen diese Spur benutzen, ohne ein Bußgeld zu riskieren? Die aktuellen Vorschriften erlauben die Nutzung grundsätzlich für folgende Nutzer:
- Fahrzeuge (sowohl Personenkraftwagen als auch gemischte Fahrzeuge) mit mindestens zwei Insassen, einschließlich des Fahrers.
- Fahrzeuge mit ECO-, C- oder B-Kennzeichnung, wenn dies auf den Zugangsklappen ausdrücklich angegeben ist.
- Fahrzeuge für öffentliche Dienste wie Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienste, Notfallmedizin und Straßeninstandhaltungsausrüstung.
- Zwei- oder dreirädrige Motorräder, Busse und Gelenkbusse.
Keine Mindestbelegungszahl:
- Personenkraftwagen oder Transporter mit einem V-15-Schild, sofern der Halter eine nachgewiesene körperliche Behinderung hat.
- Fahrzeuge mit dem Label ZERO.
- Taxis und Carsharing-Fahrzeuge.
Große LKWs und Transporter (über 3.500 kg), Fußgänger, Roller, Fahrräder und Fahrzeuge mit Anhängern sind hingegen verboten. Das häufigste Schild, das auf die Busspur hinweist, ist das folgende.

Um zu kontrollieren, wer diese Spur benutzt, wurden Kameras und sogar Wärmeradare installiert, um die Schlauen zu erwischen , die sich allein hineinschleichen.
Obwohl die VAO-Spuren zur Verkehrsentlastung konzipiert wurden , gab es in mehreren Städten des Landes Kontroversen. Die größte Kontroverse herrscht auf Mallorca, wo die Generaldirektion für Verkehr (DGT) und der Consell de Mallorca (Mallorca-Stadtrat) einen erbitterten Streit austragen , der sie vor Gericht darüber gebracht hat, ob der Bus-Krankenhaus-Service am Flughafen zugelassen oder eingestellt werden soll .
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