Die Guardia Civil hat einen Fahrer ohne Führerschein erwischt, der die Prüfung verließ, um Punkte in seinem Führerschein auf einem Motorrad wieder gutzumachen.

„Wenn du hin und zurück fährst, passiert nichts“, dachte sich dieser Fahrer, dem der Führerschein entzogen worden war, als er am 8. September auf sein Motorrad stieg, um nach Hause zurückzukehren, nachdem er in der Provinzhauptstadt Saragossa den DGT- Punktetest zur Wiedergutmachung abgelegt hatte. Doch wie ein weises spanisches Sprichwort sagt: „Wer mit dem Feuer spielt, verbrennt sich.“ Auf dem Heimweg stieß er auf eine Straßensperre der Verkehrssicherheits- und Ermittlungseinheit der Guardia Civil von Aragon (UNIS-GIAT), die ihn aufhielt.
Die Motorradfahrt durch die Stadt wird für diesen Fahrer ohne Führerschein nicht billig sein , da es sich bei der von ihm begangenen Übertretung nicht um eine einfache Geldstrafe handelt , sondern diese Handlung im Strafgesetzbuch festgehalten ist, sodass der Motorradfahrer vermutlich vor einem Richter aussagen muss.
Welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen dieser Person?Der Richter wird gemäß den in Artikel 384 des Strafgesetzbuches vorgesehenen Sanktionen: „Wer ein Kraftfahrzeug oder Moped führt, dessen Fahrerlaubnis oder Führerschein aufgrund des vollständigen Verlusts der gesetzlich zugewiesenen Punkte seine Gültigkeit verloren hat, wird mit einer Freiheitsstrafe von drei bis sechs Monaten oder einer Geldstrafe von zwölf bis vierundzwanzig Monaten oder mit gemeinnütziger Arbeit von einunddreißig bis neunzig Tagen bestraft“, die Strafe festlegen, die er für diesen illegalen Fahrer für am angemessensten hält .
Verhängt der Richter eine Freiheitsstrafe von sechs bis zwölf Monaten, kann die Person eine reguläre Bewährung der Strafe beantragen , um einer Gefängnisstrafe zu entgehen.
Welche Verkehrsverstöße gelten als Straftaten im Sinne des Strafgesetzbuches?Das Strafgesetzbuch enthält mehrere Verhaltensweisen im Zusammenhang mit Menschenhandel, die als Straftaten eingestuft werden:
- Geschwindigkeitsüberschreitung : Fahren mit einer Geschwindigkeit von mehr als 60 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf städtischen Straßen oder mehr als 80 km/h auf normalen Straßen (Art. 379).
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss : Überschreiten von 0,60 mg/l Alkohol in der Ausatemluft oder Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln (Art. 379).
- Rücksichtsloses Fahren (Art. 380), verschärft durch offensichtliche Missachtung des Lebens anderer (Art. 381).
- Verlassen des Unfallorts bei Verletzten oder Toten (Art. 382).
- Weigerung, sich einem Alkoholtest oder Drogentest zu unterziehen (Art. 383).
- Fahren ohne Führerschein : entweder aufgrund von Punkteabzug, gerichtlichem Entzug oder weil der Führerschein nie erworben wurde (Art. 384).
- Das Aufstellen von Hindernissen auf der Straße, das Verschütten gefährlicher Stoffe oder das Entfernen von Beschilderungen (Art. 385).
Bei all diesen Verhaltensweisen handelt es sich nicht um einfache Verwaltungsverstöße, sondern um Straftaten, die mit Gefängnisstrafen, Geldstrafen oder gemeinnütziger Arbeit geahndet werden können.
Was ist die Höchststrafe für ein Vergehen gegen die Verkehrssicherheit gemäß dem Strafgesetzbuch?Das Führen eines Kraftfahrzeugs unter offensichtlicher Missachtung des Lebens anderer ist das Verkehrsdelikt mit der höchsten Freiheitsstrafe von zwei bis fünf Jahren . Dieses Urteil kann auch geahndet werden durch:
- Geldstrafe von zwölf bis vierundzwanzig Monaten .
- Entzug der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge und Mopeds für sechs bis zehn Jahre .
Darüber hinaus hat die Generaldirektion für Verkehr kann zusätzliche Verwaltungssanktionen verhängen , wie etwa den vorübergehenden Entzug der Genehmigung oder Geldbußen.

Motor- und Mobilitätsredakteur 20 Minuten
Seit seiner Kindheit begeistert er sich für Autos und die Automobilwelt. Er hat einen Abschluss in Journalismus von der Universität Saragossa und einen Master in Informations- und Digitalkommunikationsberatung von derselben Universität. Seit 2023 ist er Autor bei 20 Minutos Motor und konzentriert sich auf Zielgruppen und SEO: Mobilität, DGT-Vorschriften, Wissenswertes, Tipps und mehr.
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