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Was gilt in den 37 Umweltzonen?: Fahrverbot droht trotz grüner Plakette und Euro 5

Was gilt in den 37 Umweltzonen?: Fahrverbot droht trotz grüner Plakette und Euro 5

In einigen deutschen Städten wurden aufgrund zu hoher Abgasbelastung strecken- oder zonenbezogene Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge eingeführt. Diese Maßnahmen sollen vor allem die Belastung durch gesundheitsschädliche Stickoxide in besonders betroffenen Straßenbereichen reduzieren und damit die Luftqualität verbessern.

Die konkrete Ausgestaltung dieser Fahrverbote unterscheidet sich jedoch je nach Stadt erheblich – sowohl hinsichtlich der betroffenen Fahrzeugtypen als auch der jeweiligen Kontrollpraxis und Ausnahmeregelungen. Doch in einigen Fällen ist klar: Die grüne Feinstaub-Plakette reicht längst nicht mehr aus.

Ein Beispiel für ein bereits seit Längerem bestehendes Fahrverbot ist Darmstadt. Dort sind seit Juni 2019 Fahrzeuge mit der Dieselabgasnorm Euro 1 bis 5 sowie Benziner der Klassen Euro 1 und 2 auf bestimmten Straßen – konkret der Hügelstraße und Heinrichstraße – nicht mehr zugelassen. Ausnahmen gelten unter anderem für Rettungsfahrzeuge, die Müllabfuhr, bestimmte Handwerksbetriebe sowie für Fahrzeuge, die entsprechend nachgerüstet wurden. Auch Anwohner genießen Übergangsregelungen.

In vielen dieser Autos kleben allerdings grüne Plaketten in der Frontscheibe. Zur Erinnerung: Die strenge Abgasnorm Euro 6 wurde erst 2015 verpflichtend eingeführt. Wer einen zehn Jahre alten Diesel fährt, muss in einigen Ballungsräumen mit eingeschränkter Nutzbarkeit leben. Die Umweltplakette wurde am 01.03.2007 eingeführt und ist seit dem 01.01.2008 in den deutschen Umweltzonen für alle PKW, LKW und Busse Pflicht.

Die grüne Plakette, auch Umweltplakette genannt, war einst Voraussetzung dafür, dass ein Fahrzeug in eine Umweltzone fahren darf. Sie wurde im Rahmen der Feinstaubverordnung eingeführt, um die Luftqualität in Innenstädten zu verbessern. Benzinfahrzeuge erhalten die grüne Plakette, wenn sie mindestens der Euro-1-Norm mit geregeltem Katalysator entsprechen. Dieselfahrzeuge müssen mindestens die Abgasnorm Euro 4 erfüllen. Alternativ kann ein Diesel mit Euro 3 nachgerüstet werden (z. B. mit einem Partikelfilter), um ebenfalls eine grüne Plakette zu erhalten.

In München gelten seit Februar 2023 deutliche Einschränkungen. Hier wurde die gesamte Umweltzone inklusive des Mittleren Rings, etwa der Landshuter Allee, für Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter gesperrt. Ausnahmen gibt es unter anderem für Anwohner, Lieferverkehr, Handwerker oder bei notwendigen Arztbesuchen. Die Strafe für Verstöße beträgt 128,50 Euro inklusive Verwaltungsgebühren.

Auch Stuttgart gehört zu den Städten mit besonders strengen Regelungen. Bereits seit 2019 besteht hier ein Fahrverbot für Diesel der Abgasnorm Euro 4 im gesamten Stadtgebiet. Eine Verschärfung trat 2020 in Kraft, als auch Euro-5-Diesel aus der sogenannten kleinen Umweltzone – also dem Talkessel sowie den Stadtteilen Bad Cannstatt, Zuffenhausen und Feuerbach – ausgeschlossen wurden. In Stuttgart gelten Ausnahmeregelungen, etwa für Menschen mit Behinderung oder bestimmte gewerbliche Fahrzeuge.

Anders sieht es in Mainz und Frankfurt aus. In beiden Städten ist ein Fahrverbot zwar grundsätzlich vorgesehen, die Umsetzung ist jedoch bisher offen oder nicht notwendig, da die Luftqualitätswerte derzeit keine sofortige Maßnahme erfordern. In Mainz sind Fahrverbote für Diesel Euro 5 und schlechter sowie Benziner mit den Abgasnormen Euro 1 und 2 möglich, falls Grenzwerte künftig wieder überschritten werden sollten. In vielen Städten können Ausnahmen beantragt werden. Diese gelten oft für Anwohner, Menschen mit Schwerbehinderung oder lokale Gewerbetreibende und werden von den jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden verwaltet. Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 6d TEMP oder besser sind in der Regel nicht betroffen, da sie im Realbetrieb als ausreichend emissionsarm gelten. Ob jedoch mit zukünftigen EU-Vorgaben neue Fahrverbote notwendig werden, ist noch ungewiss.

Ohnehin gestaltet sich die Kontrolle schwierig, da es bisher keine zusätzlichen, genauer spezifizierten Plaketten gibt. Die Fahrverbote werden bislang größtenteils stichprobenartig überprüft, etwa durch die Kontrolle von Fahrzeugpapieren durch die Polizei, wie es etwa in Hamburg praktiziert wird. Eine flächendeckende Kontrolle oder automatische Erkennung ist bisher nicht etabliert. Für Halter älterer Diesel bleibt die technische Nachrüstung eine Option. Besonders für Euro-5-Modelle existieren bereits Nachrüstsysteme, die unter bestimmten Bedingungen den Stickoxidausstoß auf das erlaubte Maß senken können. Diese Systeme müssen strenge Anforderungen erfüllen – etwa eine Funktionsfähigkeit auch bei winterlichen Temperaturen und eine Langzeitstabilität über mehrere Jahre oder eine Laufleistung von 100.000 Kilometern.

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